DAS SPENDERGEWEBE

Spendergewebe

Gewebe können mit vernünftiger Aussicht auf Erfolg nur unter Lebewesen gleicher Art übertragen werden – Menschen müssen also Transplantate von Menschen erhalten. Hornhauttransplantate stammen immer von verstorbenen Menschen. Bei der Hornhaut besteht die Besonderheit, dass sie noch bis zu etwa 12 – 16 Stunden nach der endgültigen Feststellung des Todes entnommen werden kann.

Eine Hirntod-Diagnostik ist bei diesem Gewebe nicht erforderlich, d.h. der Spender wird nicht künstlich beatmet (Herz-Lungen-Maschine) und dadurch der Blutkreislauf aufrecht erhalten, um z. B. eine Durchblutung der großen Organe (wie Herz, Leber, Niere etc.) für eine Organ-Entnahme aufrecht zu erhalten.

Bei der Hornhautspende können nur die vorderen Hornhautkappen des Spenders entnommen werden. Dabei ist eine Kappe nicht größer als eine Kontaktlinse bzw. wie ein 2 Cent Stück. Nach der Entnahme der Hornhautscheiben werden Schutzkappen aufgesetzt und die Augenlider behutsam geschlossen. Der Gesichtsausdruck bleibt unverändert – äußerlich ist die Entnahme der Hornhaut nicht zu erkennen.

Durch äußerst sorgfältige Nachforschungen und Laboruntersuchungen (sowohl am Auge selbst, als auch aus dem Blut des Verstorbenen) wird sichergestellt, dass die Hornhaut funktionstüchtig ist und dass keine infektiösen Krankheiten übertragen werden können. In geeigneten Nährflüssigkeiten kann eine Hornhaut auch über eine gewisse Zeit aufbewahrt und konserviert werden.

Jedermann, der gesunde Augen hat und frei von übertragbaren Krankheiten ist, kann unabhängig von seinem Alter nach seinem Tode Hornhautspender sein. Die Hornhautspende ist wie jede Spende von Gewebe und Organen immer völlig freiwillig und nie gegen den zu Lebzeiten erklärten Willen eines Menschen möglich. Am sichersten und zweifelsfrei wird der Wille eines Menschen hinsichtlich einer Organspende durch einen entsprechenden Spenderausweis oder durch eine Erklärung den nächsten Angehörigen gegenüber ersichtlich. Die Spende einer Hornhaut/ von Organen nach dem Tode ist ein Geschenk für einen anderen Menschen, das fortlebt. Niemals bezieht jemand finanziellen Gewinn aus einer solchen Gewebe-/Organspende.

Da die Nachfrage nach Transplantaten viel höher ist als das Angebot, benötigt unser Gesundheitssystem Einrichtungen wie die Hornhautbank München.

 

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